Der Zürich Hauptbahnhof – seit Mitte August rauchfrei mit klar gekennzeichneten Raucherbereichen.

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat Ende 2018 entschieden, dass schweizweit die Branchenlösung «Rauchfreie Bahnhöfe mit Raucherbereichen bei den Zugängen und auf den Perrons» bis Mitte 2020 schrittweise eingeführt wird.

Die Aschenbecherstelen signalisieren dabei den Raucherbereich auf dem Perron. Das Rauchen ist nur noch im Umkreis von zwei Metern bei den Aschenbechern erlaubt. Der Verzicht auf Bodenmarkierungen – wie beispielsweise in Deutschland bekannt – ist ein Zeichen von Respekt, Toleranz und «Miteinander».

Diese schweizweite Branchenlösung berücksichtigt die Bedürfnisse von Nichtrauchenden und Rauchenden gleichermassen und gilt seit Mitte August ebenfalls für den Zürich HB.

Für ein freundliches Erscheinungsbild bitten wir die rund 2’500 Mitarbeitenden im ShopVille-Zürich Hauptbahnhof, die ausgewiesenen Raucherbereiche zu benützen. Danke für Ihr Verständnis!

sbb.ch/raucherbereiche

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb des Einkaufszentrums ShopVille-Zürich Hauptbahnhof

  1. Die Teilnehmenden machen online an einem Wettbewerb des Einkaufszentrums ShopVille-Zürich Hauptbahnhof mit, wenn sie auf der Website www.inside.eksv.ch ihre Daten angeben und diese an das Einkaufszentrum ShopVille-Zürich Hauptbahnhof abschicken.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Nicht teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Mitarbeitende der am Wettbewerb beteiligten Partnern und Agenturen. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht, sich unlauterer Mittel bedient oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile zu verschaffen versucht. In diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
  3. Eine Teilnahme am Wettbewerb des Einkaufszentrums ShopVille-Zürich Hauptbahnhof ist bis am Samstag, 18. Juni 2021, 24.00 Uhr möglich.
  4. Die bis zum Samstag, 18. Juni 2021, 24.00 Uhr online eingegangenen und vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulare nehmen an der Verlosung teil. Die ermittelten Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich informiert. Die Gewinne werden nicht in bar ausbezahlt. Allfällige durch den Gewinn von Preisen anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben oder Nebenkosten sind von der Gewinnerin oder dem Gewinner zu tragen.
  5. Die Identität des Gewinners oder der Gewinnerin muss bei der Übergabe des Preises durch einen gültigen Ausweis nachgewiesen werden.
  6. Die Teilnehmenden akzeptieren mit ihrer Teilnahme die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.
  7. Die Teilnehmenden bestätigen, dass ihre im Formular angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Für die korrekte und vollständige Angabe der Daten sind die Teilnehmenden alleine verantwortlich.
  8. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten vom Einkaufszentrum ShopVille-Zürich Hauptbahnhof für eigene Zwecke genutzt werden. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte, die nicht am Wettbewerb beteiligt sind.
  9. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Zürich, Mai 2021