Einkaufen mit sicherem Abstand

Kundschaft pro Verkaufsfläche
Das BAG definiert den Richtwert von einer Person pro 10 m². Das heisst, die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die sich in einem Geschäft aufhalten dürfen, richtet sich nach der Verkaufsfläche. Mit einer konsequenten Ein- und Ausgangskontrolle gewährleisten wir den Schutz der Mitarbeitenden sowie der Kundschaft.

Mindestabstand einhalten
Auch die Kundinnen und Kunden sind aufgefordert, sich an die Vorgaben und den Sicherheitsabstand zum Verkaufspersonal zu halten. Auch wenn die Mitarbeitenden an der Kasse des Detailhandels meist durch Plexiglasscheiben geschützt sind, wird die Kundschaft dazu angehalten, konsequent Rücksicht zu nehmen: Statt Bargeld sollen Debit- oder Kreditkarten sowie Self-Scanning- und Self-Checkout-Lösungen genutzt werden. Auf diese Weise wird das Übertragungsrisiko weiter gesenkt.

Hamsterkäufe unnötig
Die Detailhändler betonen, dass die Versorgung mit Gütern absolut sichergestellt sei. Es wäre deshalb nicht notwendig, sich mit unverhältnismässigen Mengen von Waren einzudecken. Solidarität ist also auch in diesem Bereich gefragt.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb des Einkaufszentrums ShopVille-Zürich Hauptbahnhof

  1. Die Teilnehmenden machen online an einem Wettbewerb des Einkaufszentrums ShopVille-Zürich Hauptbahnhof mit, wenn sie auf der Website www.inside.eksv.ch ihre Daten angeben und diese an das Einkaufszentrum ShopVille-Zürich Hauptbahnhof abschicken.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Nicht teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Mitarbeitende der am Wettbewerb beteiligten Partnern und Agenturen. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht, sich unlauterer Mittel bedient oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile zu verschaffen versucht. In diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
  3. Eine Teilnahme am Wettbewerb des Einkaufszentrums ShopVille-Zürich Hauptbahnhof ist bis am Samstag, 18. Juni 2021, 24.00 Uhr möglich.
  4. Die bis zum Samstag, 18. Juni 2021, 24.00 Uhr online eingegangenen und vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulare nehmen an der Verlosung teil. Die ermittelten Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich informiert. Die Gewinne werden nicht in bar ausbezahlt. Allfällige durch den Gewinn von Preisen anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben oder Nebenkosten sind von der Gewinnerin oder dem Gewinner zu tragen.
  5. Die Identität des Gewinners oder der Gewinnerin muss bei der Übergabe des Preises durch einen gültigen Ausweis nachgewiesen werden.
  6. Die Teilnehmenden akzeptieren mit ihrer Teilnahme die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.
  7. Die Teilnehmenden bestätigen, dass ihre im Formular angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Für die korrekte und vollständige Angabe der Daten sind die Teilnehmenden alleine verantwortlich.
  8. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten vom Einkaufszentrum ShopVille-Zürich Hauptbahnhof für eigene Zwecke genutzt werden. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte, die nicht am Wettbewerb beteiligt sind.
  9. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Zürich, Mai 2021